Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006

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Schuldübernahme bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung kann zu Anschaffungskosten führen

Wird eine Erbengemeinschaft vor dem vom Erblasser festgelegten Termin aufgelöst und übernimmt ein Miterbe Schulden, die auf einem für einen anderen Miterben bestimmten Grundstücke lasten, so bildet eine solche Schuldübernahme Anschaffungskosten, wenn sie eine Gegenleistung dafür ist, dass der übernehmende Miterbe den ihm erst später zugedachten Grundbesitz vorzeitig aus dem Vermögen der Erbengemeinschaft in sein eigenes Vermögen überführen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19. Dezember 2006 IX R 44/04 entschieden.

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