Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2006 vom 1. Juli 2010 (Az.: 4 K 2708/07) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung zu einem Teil als haushaltsnahe Dienstleistung und zum anderen Teil als sogen. Handwerkerleistung beurteilt werden können, mit der Folge, dass sowohl der Höchstbetrag von
mehr...Nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung anfallende Darlehenszinsen können als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden
26.07.10 In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. März 2010 VIII R 20/08 den Abzug von Schuldzinsen zugelassen, die nach der Veräußerung einer sog. wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, weil der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht. Derartige nachträgliche Schuldzinsen waren nach der bisherigen Rechtsprechung
mehr...Entnahme von Kapitalbeteiligungen führt nur bei Versteuerung der stillen Reserven zu erhöhten Anschaffungskosten
17.07.10 Veräußert ein i. S. des § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) qualifiziert beteiligter Gesellschafter Anteile an der Kapitalgesellschaft, die er zuvor aus seinem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen überführt hat, so tritt der Entnahmewert dieser Anteile nur dann
mehr...Scheinrenditen aus Schneeballsystem sind zu versteuern
09.07.10 Nach einem Urteil des BFH vom 16. März 2010 VIII R 4/07 unterliegen Gutschriften aus Schneeballsystemen bereits dann der Einkommensteuer, wenn der Betreiber des Systems im Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung bereit und in der Lage gewesen wäre. Aus der Ablehnung eines sofortige Auszahlungswunsches und Verhandlungen über andere Zahlungsmodalitäten kann allerdings auf
mehr...Keine Anerkennung eines Ehegattenmietverhältnisses bei zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen
02.07.10 Der 1. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte über die Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten zu entscheiden. Der Ehemann erzielte als Chefarzt Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit. Die Ehefrau kümmerte sich vorrangig um die Sorge und Erziehung der in den Jahren 1996 und 1999 geborenen Kinder. Darüberhinaus war die Ehefrau als psychologische
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