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01.08.07 Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte
Arbeitslohn ist innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem er dem Steuerpflichtigen zugeflossen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. April 2007 VI R 89/04 den sofortigen Zufluss von Arbeitslohn für den Fall angenommen, dass einem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte überlassen wird...
mehr...Steuerrechtliche Behandlung von Schuldzinsen in einem Cash-Pool
Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem heraus er später seine Kosten bestreitet, kann nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 2007 IX R 10/06 Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als Werbungskosten von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen...
mehr...Europäische Union: Ab 15. Juni Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei Einreise oder Ausreise
Ab 15. Juni 2007 müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU anmelden. Die Reisenden trifft damit erstmals eine Anmeldepflicht, die eigenständig und ohne Aufforderung erfüllt werden muss.
mehr...Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz
Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Mai 2007 VI R 47/03 das Vorliegen dieser Voraussetzungen auch für den Fall angenommen, dass ein Arbeitnehmer neben einer Beschäftigung am Ort der Zweitwohnung zugleich am Ort seiner Hauptwohnung beschäftigt ist...
mehr...Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung
Arbeitnehmer, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises bewertet. Durch die 1%-Regelung werden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Kosten abgegolten, die unmittelbar durch das Halten und den Betrieb des Fahrzeugs veranlasst sind und typischerweise bei seiner Nutzung anfallen...
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