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Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2a GrEStG bei Übertragung einer Muttergesellschaft auf deren 100%-Tochtergesellschaft

28.05.10 Nach Ansicht des u.a. für Grunderwerbsteuer zuständigen 7. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf ist § 1 Abs. 2a GrEStG im Hinblick auf die Übertragung einer Muttergesellschaft auf deren 100 %ige Tochtergesellschaft verfassungsgemäß. Die Vorschrift sei weder teleologisch einzuschränken noch sei ein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles

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Keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele

28.05.10 In dem vom für Körperschaftsteuer zuständigen 6. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschiedenen Verfahren begehrte ein Verein seine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Nach der Satzung verfolgte der Verein die Förderung der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und

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Kein Abzug latenter Einkommensteuer bei der Erbschaftsteuer

19.05.10 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az. II R 23/09) entschieden, dass die auf geerbten Forderungen ruhende latente Einkommensteuerlast des Erben bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann. Im vom BFH entschiedenen Fall erbte der Kläger u.a. festverzinsliche Wertpapiere. Die bis zum Tod des Erblassers angefallenen Zinsen wurden nach dem Tode des Erblassers

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Abzug von Unterhaltsaufwendungen für ein behindertes Kind ohne Verpflichtung, das zur Altersvorsorge gebildete Vermögen zu verwerten

19.05.10 Mit Urteil vom 11. Februar 2010 (Az.VI R 61/08) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb

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Übernahme von Kurkosten durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

19.05.10 Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Kur des Arbeitnehmers, kommt nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. März 2010 (Az.VI R 7/08) eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse nicht in Betracht. Eine Kur könne nur einheitlich beurteilt und nicht in betriebsfunktionale Bestandteile und Elemente mit Vorteilscharakter

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