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Umsatzsteuerliche Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen und Getränken

27.01.10 Nach Ansicht des u.a. für Umsatzsteuer zuständigen 1. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind Umsätze im Zusammenhang mit der Verpflegung der Bewohner eines Altenwohnheims als regelbesteuerte Dienstleistungen und nicht als bloße Lieferung zubereiteter Speisen anzusehen, wenn sich die Leistung nicht darauf beschränkt, die in den Großküchen der jeweiligen Heime verzehrfertig zubereiteten Speisen an den Betreiber des Altenwohnheims zu liefern, sondern darüber hinaus auch das Mobiliar

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Nichtgeltendmachung von Mietnebenkosten als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

27.01.10 Nach Auffassung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf stellt die Nichtgeltendmachung von umlegbaren Nebenkosten (z.B. Grundsteuer, Hausversicherung, Straßenreinigung) bei der Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer eine verbilligte Wohnungsüberlassung und damit einen geldwerten Vorteil und somit Arbeitslohn dar. Dies gelte auch dann, wenn die Nebenkosten bei "Fremdmietern" ebenfalls nicht erhoben würden, der Anteil der Fremdmieter aber unter 10% liege. Überlasse der Arbeitgeber Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang auch

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Kreditinstitut muss auf ein gekündigtes Girokonto überwiesene unberechtigte Steuererstattung nicht zurückerstatten

27.01.10 Mit Urteil vom 10. November 2009 VII R 6/09 hat der BFH einem Kreditinstitut Recht gegeben, das sich geweigert hatte, dem Finanzamt einen Betrag zurückzuzahlen, der als Steuererstattung auf ein von der Bank bereits gekündigtes Konto eines Kunden überwiesen worden war. Die Bank hatte den Betrag zunächst auf diesem Konto verbucht, dann auf einem internen Verrechnungskonto hinterlegt und ihn später

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EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich der mehrwertsteuerrechtlichen "Sonderregelung für Reisebüros"

27.01.10 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Beschluss vom 10. Dezember 2009 XI R 39/08 die Frage vorgelegt, ob die "Sonderregelung für Reisebüros" in Art. 26 der Mehrwertsteuer-Richtlinie 77/388/EWG auch für den Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro ohne zusätzlich erbrachte Leistungen gilt

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Ermessensausübung beim Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233 a AO für hinterzogene Einkommensteuer

27.01.10 Ein interessanter Fall lag dem u.a. für Erlass (§ 227 AO) zuständigen 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf zur Entscheidung vor. Die Beteiligten stritten um den Erlass von Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) für die Einkommensteuer. Der Kläger und eine weitere Person betrieben 1998 eine GmbH, die anschließend in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Im Rahmen deren Börsenzulassung im Januar 2000 wurden 3,8 Millionen Aktien

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