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Sog. Hinzurechnungsbesteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

14.01.10 Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 21. Oktober 2009 I R 114/08 entschieden, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. des Außensteuergesetzes gegen Gemeinschafts¬recht verstößt. Von dieser Besteuerung werden im Inland ansässige Steuerpflichtige getroffen, die sich in einem sog. Niedrigsteuerland als Gesellschafter an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligen, welche als „Zwischengesellschaft“ keine oder nur ‚passive’ eigene Aktivität entwickelt und nicht ‚wirklich’

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Sog. Hinzurechnungsbesteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

14.01.10 Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil vom 21. Oktober 2009 I R 114/08 entschieden, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. des Außensteuergesetzes gegen Gemeinschafts¬recht verstößt. Von dieser Besteuerung werden im Inland ansässige Steuerpflichtige getroffen, die sich in einem sog. Niedrigsteuerland als Gesellschafter an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligen, welche als „Zwischengesellschaft“ keine oder nur ‚passive’ eigene Aktivität entwickelt und nicht ‚wirklich’

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Keine "Steuerentstrickung" bei Betriebsverlegung ins Ausland

14.01.10 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08 seine Rechtsprechung zur sog. finalen Betriebsaufgabe aufgegeben. Sie besagte, dass der Unternehmer, der seinen bisher im Inland ansässigen Betrieb in einen ausländischen Staat verlegte und von dort aus fortführte, die im Betriebsvermögen angesammelten stillen Reserven - wie bei einer Betriebsaufgabe - sofort aufdecken und versteuern musste. Eine solche „Entstrickung“ hat der BFH nunmehr

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BFH erweitert Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen

14.01.10 Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen. Im Streitfall hatte der Kläger, der im Bereich der Informationstechnologie beschäftigt und anschließend als "EDV-Controller" tätig war, eine Computer-Messe

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Chevrolet-Van (General Motors) kein ?Büromobil? im Sinne der Kraftfahrzeugsteuer

13.01.10 Mit Urteil zur Kraftfahrzeugsteuer vom 27. November 2009 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob ein Kraftfahrzeug als „Büromobil” nach der - i.d.R. günstigeren - Besteuerung nach Gewicht oder als PKW nach dem Hubraum zu besteuern ist. Das Fahrzeug der Klägerin, ein Chevrolet-Van des Herstellers General Motors, Typ Van 20, hatte eine zulässige Gesamtmasse von 2.990 kg, wurde von einem Ottomotor mit einem Hubraum

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