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Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
30.12.09 Mit Urteil vom 1. Oktober 2009 VI R 7/09 ließ der Bundesfinanzhof Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert blieb dabei außer Betracht. Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wird die Einkommensteuer auf Antrag in bestimmtem Umfang ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen.zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse
mehr...Tätigkeit in bundesweit tätigem politischen Studentenverband zählt nicht zur Berufsausbildung eines Juristen
21.12.09 Mit Urteil zum Kindergeldrecht vom 20. November 2009 (Az.: 5 K 2456/08) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Tätigkeit im Bundesvorstand eines - einer politischen Partei nahe stehenden – Studentenverbandes zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gezählt werden kann. Im Streitfall hatte der Sohn des Klägers ab dem Wintersemester 2005/2006 an einer Universität ein Studium der Rechtswissenschaften begonnen. Vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2008 war er beurlaubt, während dieser Zeit war er gegen Zahlung einer
mehr...Keine Lotteriesteuer für Freilose
16.12.09 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19. August 2009 II R 16/07 entschieden, dass für Freilose, die mit gekauften Losen gewonnen werden und eine „zweite Gewinnchance“ bieten, keine Lotteriesteuer anfällt. Der Lotteriesteuer unterliegen die im Inland veranstalteten öffentlichen Lotterien. Die Steuer
mehr...Gesetzeslücke bei der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens
04.12.09 Nach einer Entscheidung des 17. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 - nach Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens - die Veräußerungserlöse nur zur Hälfte als Betriebseinnahmen versteuert wurden. Die Beteiligten streiten darum, ob Anschaffungskosten
mehr...Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die zahlenden Eltern
04.12.09 Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 3. November 2009 (Az.: 6 K 1358/08) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlungen der Eltern (Kläger) für die Schulden ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. In ihrer Einkommensteuererklärung 2005 machten die Kläger die Zahlungen von Umsatzsteuerschulden für ihre seit 2004 geschiedene Tochter in Höhe von fast 23.000 EUR als außergewöhnliche Belastungen geltend. Die Tochter hat vier Kinder – im Streitjahr 17, 15, 12 und 8 Jahre alt - und erhielt für diese Unterhaltszahlungen in Höhe von 800 EUR im Monat. Die Umsatzsteuernachzahlung resultierte überwiegend
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