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Bundesfinanzministerium: Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008 zur Entfernungspauschale
23.04.09 Nach dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774) sind rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2007 Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte wieder ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich abziehbar. Ferner können die Entfernungspauschale übersteigende Aufwendungen
mehr...Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG; Zahlungen an den ehrenamtlichen Vorstand
23.04.09 Ein Verein, dessen Satzung nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands erlaubt und der dennoch pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mitglieder des Vorstands zahlt, verstößt gegen
mehr...Bilanzrecht wird modernisiert
08.04.09 Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Am 3.April 2009 erhielt das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören
mehr...Bilanzrecht wird modernisiert
08.04.09 Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Am 3.April 2009 erhielt das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören
mehr...Bewährungsauflagen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens können als Werbungskosten abgezogen werden
08.04.09 Ausgleichszahlungen an das geschädigte Tatopfer, die ein Strafgericht dem Steuerpflichtigen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) auferlegt, sind nach den allgemeinen Grundsätzen
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