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Gelder aus dem Spielbanktronc sind keine steuerfreien Trinkgelder
22.01.09 Mit Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 49/06 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern fortentwickelt. Anlass war die Frage, ob aus dem Tronc-Aufkommen einer Spielbank an dort beschäftigte Arbeitnehmer ausbezahlte
mehr...Kürzung des Kindergeldes im Wohnland Deutschland um die im Beschäftigungsland Schweiz vorgesehenen, aber nicht beantragten Kinderzulagen?
22.01.09 Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2008 III R 92/07 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung gemeinschaftsrechtlicher Fragen angerufen, welche die Konkurrenz von Ansprüchen auf Kindergeld im Beschäftigungsland des Vaters und im Wohnland der Mutter betreffen. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) lebte mit zwei ihrer Kinder in Deutschland. Der Vater der Kinder, von dem die Klägerin geschieden ist
mehr...Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
11.01.09 Mit Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber die Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung
mehr...Mietzahlungen für die eigengenutzte Wohnung wg. Unbewohnbarkeit des Wohneigentums als außergewöhnliche Belastungen
05.01.09 In dem vom 14. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschiedenen Fall war streitig, ob Mietzahlungen für die eigengenutzte Wohnung als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich gehören Mietaufwendungen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, weil es regelmäßig an der Außergewöhnlichkeit fehlt. Dass dies in Ausnahmefällen auch
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05.01.09 In dem vom 14. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschiedenen Fall war streitig, ob Mietzahlungen für die eigengenutzte Wohnung als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich gehören Mietaufwendungen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, weil es regelmäßig an der Außergewöhnlichkeit fehlt. Dass dies in Ausnahmefällen auch
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